Hunde-Vorschriften im Kanton Basel-Stadt
Chip und AMICUS. Hundesteuer der Gemeinde. Kursregeln des Kantons.
Was du als Hundehalterin oder Hundehalter im Kanton Basel-Stadt wissen musst: Registrierung, Steuer und Ausbildungsregeln. Für die genauen Beträge und Fristen ist deine Wohngemeinde zuständig.
Stand Juni 2026
Die wichtigsten Regeln im Kanton Basel-Stadt
Chip und AMICUS
Alle Hunde in der Schweiz müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Die Registrierung läuft über deine Tierärztin oder deine Gemeinde.
Hundesteuer
Im Kanton Basel-Stadt wird die Hundesteuer pro Gemeinde festgelegt und jährlich erhoben, meist zu Jahresbeginn. Melde deinen Hund bei deiner Wohngemeinde an und erkundige dich dort nach dem aktuellen Betrag.
SKN und Kurse
Der national obligatorische Sachkundenachweis (SKN) wurde 2017 abgeschafft. Ob im Kanton Basel-Stadt eine eigene Kurspflicht gilt, erfährst du bei der kantonalen Veterinärbehörde. Ein freiwilliger Kurs schafft zusätzliches Vertrauen und kann im Petme-Profil angezeigt werden.
Leine, Maulkorb und Rasselisten
Leinen- und Maulkorbpflicht sowie allfällige Rasselisten regeln die Kantone unterschiedlich. Die kantonale Veterinärbehörde informiert über die aktuellen Vorgaben im Kanton Basel-Stadt.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich meinen Hund im Kanton Basel-Stadt registrieren?
Wie hoch ist die Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt?
Brauche ich einen Hundekurs?
Gilt diese Information als Rechtsberatung?
Petme im Kanton Basel-Stadt
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben deiner Gemeinde und der kantonalen Veterinärbehörde.