Preise und Steuersätze Stand Oktober 2026.
Preise für Hundebetreuung in Bonn
Die Preise in der Tabelle sind veröffentlichte Marktpreise für Bonn: Sie zeigen, in welchem Rahmen Sitter dort ihre Leistungen anbieten. Auf Petme legt jeder Sitter seinen Preis selbst fest, und du siehst ihn vor der Buchung.
| Leistung | Veröffentlichter Preis |
|---|---|
| Gassirunde | 7 bis 20 € |
| Tagesbetreuung | 10 bis 40 € pro Tag |
| Übernachtung beim Sitter | 15 bis 39 € pro Nacht |
| Haussitting | 10 bis 38 € pro Nacht |
| Katzensitter | 9 bis 28 € pro Besuch |
Die Angebote: Hundesitter in Bonn, Gassi-Service, Übernachtung beim Sitter, Tagesbetreuung, Haussitting und für Katzen Katzensitter in Bonn.
0% Gebühr + Cashback
59 €mehr für dich mit Petme
Petme verlangt 0% Gebühr und zahlt Cashback zurück (maximal 20 € pro Buchung). Die meisten Plattformen verlangen zwischen 11% und 15% Haltergebühr. Sitter legen ihre Preise selbst fest, daher variieren die Gesamtbeträge.
Hundesteuer in Bonn
Die Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn (zuletzt geändert am 18. Dezember 2023) staffelt in § 2 so:
| Zahl der Hunde | Steuer pro Jahr |
|---|---|
| Ein Hund | 162 € |
| Zwei Hunde | 210 € je Hund, zusammen 420 € |
| Drei oder mehr Hunde | 264 € je Hund |
| Ein gefährlicher Hund | 840 € |
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Bonn 258 € mehr im Jahr, weil der höhere Satz dann für beide Hunde gilt. Was die Betreuung von zwei Hunden kostet, legt jeder Sitter selbst fest. Frag vor der Buchung im Chat nach.
Große Hunde und die Leine in Bonn
In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Es verlangt die Leine in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in umfriedeten, öffentlich zugänglichen Parks, außer in ausgewiesenen Auslaufbereichen. Für große Hunde geht § 11 weiter: Ein Hund, der eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen.
Für deinen Sitter heißt das: Auf dem Weg zum Rheinufer bleibt ein großer Hund an der Leine, egal wie gut er hört. Welche Freilaufflächen die Stadt ausweist, erfährst du bei der Stadt Bonn.
Urlaub über Weihnachten
| Plan | Preis |
|---|---|
| 7 Nächte beim Sitter | 105 bis 273 € |
| 14 Nächte beim Sitter | 210 bis 546 € |
| 7 Nächte Haussitting | 70 bis 266 € |
Die Weihnachtsferien laufen in Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 2026 bis zum 6. Januar 2027, so die Ferienordnung. Ob Hundepension oder Sitter besser passt, steht im Artikel Hundepension oder Hundesitter.
Alle Sitter durchlaufen eine Identitäts- und eine Hintergrundprüfung. Als Tierhalter zahlst du 0 % Gebühr, brauchst kein Abo und bekommst Cashback auf deine Buchungen. Über den Petme Schutzplan gibt es bis zu 20.000 € für erstattungsfähige Tierarztkosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hundesitter in Bonn?
Ein Hundesitter kostet in Bonn meist 7 bis 20 € pro Gassirunde, 10 bis 40 € pro Tag Tagesbetreuung und 15 bis 39 € pro Nacht beim Sitter. Jeder Sitter legt seinen Preis selbst fest, du siehst ihn vor der Buchung.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn?
Für einen Hund zahlst du in Bonn 162 € im Jahr, bei zwei Hunden 210 € je Hund und ab drei Hunden 264 € je Hund. Für einen gefährlichen Hund sind es 840 €. So steht es in § 2 der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn.
Was kostet eine Hundepension in Bonn?
Eine Übernachtung bei einem Sitter kostet in Bonn meist 15 bis 39 €, eine Woche also 105 bis 273 €. Dein Hund wohnt dabei beim Sitter zu Hause. Soll er daheim bleiben, kostet Haussitting 10 bis 38 € pro Nacht.
Gibt es Hundesitter in Bad Godesberg und Beuel?
Auf Petme suchst du Sitter in der Nähe deiner Adresse, also auch in Bad Godesberg oder Beuel. Die Preisspannen sind in ganz Bonn gleich: 7 bis 20 € pro Gassirunde und 15 bis 39 € pro Nacht. Über den Chat klärst du, ob der Sitter zu dir kommt.
Was kostet Housesitting in Bonn?
Haussitting kostet in Bonn meist 10 bis 38 € pro Nacht. Der Sitter wohnt in der Zeit bei dir und versorgt deinen Hund zu Hause. Eine Woche liegt bei 70 bis 266 €.
Muss mein großer Hund in Bonn an die Leine?
Innerhalb bebauter Ortsteile ja, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Das verlangt § 11 des Landeshundegesetzes für Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht. In Fußgängerzonen und umfriedeten Parks gilt die Leine für alle Hunde.





