Hundegesetze in Deutschland
im Überblick. Worauf du und dein Sitter achten solltet.
Hundehaltung in Deutschland wird vor allem auf Landes- und Gemeindeebene geregelt, deshalb sind Steuer, Leinenpflicht und Listenhunde nicht überall gleich. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Regeln verständlich, damit du und dein Tiersitter wisst, was bei Anmeldung, Versicherung und Betreuung gilt.
Warum die Regeln je nach Wohnort verschieden sind
Es gibt kein einheitliches Bundes-Hundegesetz. Den Rahmen setzt das Tierschutzgesetz des Bundes, die konkreten Pflichten regeln aber die Bundesländer in ihren Landeshundegesetzen und die Gemeinden in ihren Verordnungen. Deshalb können Hundesteuer, Leinenpflicht, Versicherung und Rasselisten von Ort zu Ort verschieden sein. Wenn du verreist und dein Hund bei einem Sitter bleibt, lohnt es sich, die örtlichen Vorgaben kurz durchzugehen. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Stadt oder Gemeinde und der zuständigen Behörde.
Diese Regeln solltest du kennen
Von der Anmeldung bis zur Betreuung: Das sind die Punkte, nach denen Hundehalter in Deutschland am häufigsten suchen. Die Details bestätigt dir immer deine Gemeinde oder die zuständige Behörde.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und einmal im Jahr erhoben. Für den ersten Hund liegt sie meist zwischen rund 40 und 190 Euro, in Großstädten oft höher. Zweit- und Dritthunde sowie Listenhunde kosten deutlich mehr. Melde deinen Hund nach dem Einzug bei deiner Wohngemeinde an.
Hundehaftpflicht
Eine bundesweite Pflicht zur Haftpflichtversicherung gibt es nicht. In mehreren Bundesländern, etwa Berlin, Hamburg und Niedersachsen, ist sie für alle Hunde vorgeschrieben, in den übrigen meist nur für Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Tiere. Eine Police lohnt sich ohnehin, weil du für Schäden deines Hundes haftest.
Leinenpflicht
Wo dein Hund frei laufen darf, regeln Land und Gemeinde. In Innenstädten, Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt häufig Leinenpflicht. Während der Brut- und Setzzeit von etwa 1. März bis 15. Juli muss in Wald und freier Landschaft vielerorts angeleint werden. Die örtliche Verordnung ist verbindlich.
Hundeführerschein und Sachkundenachweis
In Niedersachsen müssen alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen, unabhängig von Rasse und Größe. In Nordrhein-Westfalen gilt das für große Hunde ab etwa 20 Kilogramm oder 40 Zentimeter Schulterhöhe und für Listenhunde. Andere Länder verlangen ihn vor allem für Listenhunde. Frag bei deiner Behörde nach den genauen Vorgaben.
Listenhunde und Rasselisten
Welche Rassen als potenziell gefährlich gelten, legt jedes Bundesland selbst fest. Eine bundesweite Liste existiert nicht, und Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen gar keine Rasseliste mehr. Für Listenhunde können Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht und eine höhere Hundesteuer gelten. Maßgeblich ist das Landeshundegesetz.
Erlaubnis für gewerbliche Betreuung
Wer gewerblich Hunde betreut oder eine Hundepension führt, braucht eine Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz. Zuständig ist das örtliche Veterinäramt, das Sachkunde und geeignete Räume prüft. Gelegentliche unentgeltliche Hilfe unter Bekannten fällt in der Regel nicht darunter. Im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage beim Veterinäramt.
Kennzeichnung und Registrierung
In mehreren Bundesländern, darunter Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg, ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip Pflicht, teils mit Meldung bei der Behörde. Der Chip allein reicht nicht: Trage die Nummer zusätzlich in ein Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX ein, damit ein entlaufener Hund dir zugeordnet werden kann. Die Registrierung dort ist kostenlos.
Transport in Bus und Bahn
In den meisten Verkehrsverbünden dürfen Hunde mitfahren. Für größere Hunde sind oft ein Fahrschein und eine Leine nötig, kleine Hunde in der Box reisen meist gratis. Maulkorbregeln und Tarife unterscheiden sich je nach Verbund. Prüfe vor der Fahrt die Beförderungsbedingungen, gerade wenn dein Sitter den Hund zum Tierarzt oder Gassi-Treffpunkt bringt.
Worauf du und dein Sitter bei der Betreuung achten solltet
Drei Punkte machen die Betreuung rechtlich sauber und für deinen Hund sicher.
Erlaubnis bei gewerblicher Betreuung
Eine gewerbliche Hundepension braucht die Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz. Frag bei einer Pension danach. Bei privater Betreuung unter Bekannten ist sie meist nicht nötig.
Leine, Maulkorb und Listenhund klären
Sag deinem Sitter, ob für deinen Hund Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt und ob er als Listenhund eingestuft ist. So vermeidet ihr Bußgelder und Stress beim Gassigehen.
Chip, Registrierung und Unterlagen übergeben
Gib Chipnummer, Impfpass und die Kontaktdaten deines Tierarztes mit. Ist der Hund bei TASSO oder FINDEFIX registriert, lässt er sich im Notfall schnell zuordnen.
20.000 € Tierarztschutz inbegriffen
Egal welche örtlichen Regeln gelten: Bei jeder bestätigten Buchung über Petme ist Tierarztschutz bis zu 20.000 € enthalten. Er deckt Tierarztkosten bei Unfällen oder Erkrankungen während der Betreuung, ohne Aufpreis und ohne separates Abonnement.
Mehr zum Petme-Schutzplan erfahrenBetreuung finden und Kosten verstehen
Wenn du die Regeln kennst, ist der nächste Schritt die passende Betreuung. Diese Seiten helfen dir weiter.
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Geprüfte Tiersitter in deiner Stadt, die sich mit den örtlichen Regeln auskennen.
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Hundegesetze in Deutschland: häufige Fragen
- Ist eine Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?
- Das hängt vom Bundesland ab. Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht. In mehreren Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg und Niedersachsen, ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben. In den meisten anderen Ländern gilt sie nur für Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde. Welche Regel bei dir gilt, erfährst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.
- Was kostet die Hundesteuer?
- Die Hundesteuer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und jährlich erhoben, deshalb gibt es keinen einheitlichen Betrag. Für den ersten Hund liegt sie meist zwischen etwa 40 und 190 Euro im Jahr, in Großstädten tendenziell höher. Für Zweit- und Dritthunde sowie für Listenhunde fällt sie deutlich höher aus. Den genauen Betrag nennt dir deine Wohngemeinde.
- Wo gilt in Deutschland Leinenpflicht?
- Die Leinenpflicht regeln Bundesländer und Gemeinden, sie ist also nicht überall gleich. Viele Städte schreiben Leine in Parks, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Hinzu kommt die Brut- und Setzzeit, in der von etwa 1. März bis 15. Juli in Wald und freier Landschaft vielerorts angeleint werden muss. Prüfe die örtliche Verordnung deiner Gemeinde.
- Brauche ich einen Hundeführerschein?
- Das hängt vom Bundesland ab. In Niedersachsen ist ein Sachkundenachweis für alle Hundehalter Pflicht, unabhängig von Rasse oder Größe. In Nordrhein-Westfalen ist er für große Hunde ab etwa 20 Kilogramm oder 40 Zentimeter Schulterhöhe sowie für Listenhunde nötig. In anderen Ländern wird er vor allem für Listenhunde verlangt. Frag bei deiner zuständigen Behörde nach.
- Was sind Listenhunde?
- Listenhunde sind Rassen, die ein Bundesland in seiner Rasseliste als potenziell gefährlich einstuft, was strengere Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht nach sich ziehen kann. Es gibt keine bundeseinheitliche Liste: Jedes Land hat eigene Vorgaben, und Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen gar keine Rasseliste mehr. Welche Rassen betroffen sind, regelt das Landeshundegesetz.
- Braucht ein Hundesitter eine Erlaubnis?
- Wer gewerblich, also dauerhaft und mit Gewinnabsicht, Hunde anderer Halter betreut oder eine Hundepension führt, braucht in der Regel eine Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz. Zuständig ist das örtliche Veterinäramt, das einen Sachkundenachweis verlangt. Gelegentliche unentgeltliche Hilfe unter Bekannten fällt meist nicht darunter. Im Zweifel klärst du das mit dem Veterinäramt.
- Muss mein Hund gechippt und registriert sein?
- In mehreren Bundesländern wie Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip Pflicht, teils verbunden mit einer Meldung bei der Behörde. Ein Chip allein genügt aber nicht: Damit ein gefundener Hund dir zugeordnet werden kann, solltest du die Chipnummer in einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eintragen. Die Registrierung dort ist kostenlos.
- Darf ich meinen Hund in Bus und Bahn mitnehmen?
- In den meisten deutschen Verkehrsverbünden dürfen Hunde mitfahren, oft braucht es für größere Hunde einen Fahrschein und eine Leine, kleine Hunde in der Transportbox reisen meist kostenlos. Maulkorbregeln und Tarife unterscheiden sich je nach Verkehrsverbund. Prüfe vor der Fahrt die Beförderungsbedingungen deines örtlichen Verbunds, damit dein Hund und dein Sitter problemlos unterwegs sind.
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