Katzen bei dir zu Hause betreuen: was in der Schweiz ohne Katzenpension erlaubt ist
Für Tiersitter

Katzen bei dir zu Hause betreuen: was in der Schweiz ohne Katzenpension erlaubt ist

16. Oktober 20264 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Wer in der Schweiz bis zu fünf fremde Tiere pro Tag betreut, braucht keine Bewilligung. Für eine richtige Katzenpension mit mehr als fünf Plätzen braucht es eine kantonale Bewilligung und ab sechs Tieren eine anerkannte Ausbildung. Wer ein, zwei Katzen von Nachbarn bei sich aufnehmen will, muss also keine Katzenpension eröffnen.

Stand Oktober 2026. Quellen: Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1, Fassung vom 1. Februar 2026) und BLV-Fachinformation Tierschutz Nr. 12.4 (September 2025).

Bis zu fünf Tiere: keine Bewilligung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) fasst die Regeln für die Betreuung fremder Heimtiere in der Fachinformation Nr. 12.4 zusammen. Dort steht:

«Die Betreuung von bis zu fünf fremden Tieren ist nicht bewilligungspflichtig. Die geltenden Tierschutzvorschriften sind aber auch in diesem Fall einzuhalten.»

Die Grenze von fünf Tieren gilt pro Tag. Das BLV zählt dabei streng:

«Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob die Tiere innerhalb der 24 Stunden gleichzeitig oder nacheinander betreut werden.»

Wichtig für Katzenhalter, die selbst Katzen haben: Laut derselben Fachinformation werden eigene Tiere vom kantonalen Veterinärdienst meist mitgerechnet, wenn sie in den gleichen Räumen leben wie die fremden. Wer zwei eigene Katzen hat, kommt also mit drei Gastkatzen bereits an die Grenze.

Ab wann es eine Katzenpension ist

Die Bewilligungspflicht steht in Art. 101 TSchV. Eine kantonale Bewilligung braucht, wer:

«a. ein Tierheim mit mehr als fünf Pflegeplätzen betreibt; b. gewerbsmässig Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere pro Tag anbietet»

Dazu kommt die Ausbildung. Wer gewerbsmässig 6 bis 19 Tiere betreut, braucht laut BLV eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) mit einem Kurs von mindestens 40 Stunden und einem Praktikum von mindestens 360 Stunden. Über 19 Tiere braucht es eine ausgebildete Fachperson für Tierpflege (Art. 102 TSchV). Eine Katzenpension mit Gruppenzimmern und Einzelboxen ist damit ein Betrieb mit Bewilligung, Ausbildung und Raumvorgaben.

Die Zahl «20 Katzen», die in Art. 101 ebenfalls vorkommt, betrifft die Zucht, nicht die Betreuung. Sie spielt für dich keine Rolle.

Was die Katze bei dir braucht

Auch unter fünf Tieren gelten die Tierschutzvorschriften. Für Katzen steht die wichtigste Regel in Art. 80 TSchV:

«Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen haben.»

In der Praxis heisst das: Eine Gastkatze bei dir ist nicht tagelang allein. Dazu kommen die Dinge, nach denen Halter vor der Buchung fragen:

  • ein Raum, in den sich die Katze zurückziehen kann, und ein gesicherter Balkon oder geschlossene Fenster
  • eine eigene Katzentoilette pro Katze
  • Futter, Medikamente und Gewohnheiten, die ihr vorher schriftlich festhaltet
  • die Nummer der Tierarztpraxis der Halter

Klassische Katzenpensionen verlangen fast immer einen gültigen Impfausweis, meist gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose. Lebt bei dir eine eigene Katze, ist es sinnvoll, das Gleiche zu verlangen.

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  1. Profil anlegen. Beschreibe deine Wohnung, deine eigenen Tiere und deine Erfahrung mit Katzen.
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Halter suchen Katzenbetreuung in Zürich, Winterthur und St. Gallen unter Katzenpension. Wie die Bewerbung abläuft, steht unter Katzensitter werden. Die Regeln für Hunde und Gassigeher findest du im Ratgeber Hundesitter werden: Ausbildung oder Bewilligung?.

Häufige Fragen

Braucht man eine Bewilligung, um eine Katzenpension zu eröffnen?

Ja, sobald es mehr als fünf Plätze oder mehr als fünf betreute Tiere pro Tag sind (Art. 101 Bst. a und b TSchV). Die Bewilligung stellt der kantonale Veterinärdienst aus. Wer bis zu fünf fremde Tiere pro Tag betreut, braucht keine.

Wie viele Katzen darf ich ohne Bewilligung bei mir betreuen?

Bis zu fünf fremde Tiere pro Tag, gezählt über 24 Stunden, auch wenn sie nacheinander kommen. Eigene Tiere werden meist mitgerechnet, wenn sie in den gleichen Räumen leben. Mit zwei eigenen Katzen bleiben also drei Plätze für Gastkatzen.

Welche Ausbildung braucht man für eine Katzenpension in der Schweiz?

Für die gewerbsmässige Betreuung von 6 bis 19 Tieren eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) mit mindestens 40 Stunden Kurs und 360 Stunden Praktikum. Über 19 Tiere braucht es eine ausgebildete Fachperson für Tierpflege. Bis fünf Tiere ist keine FBA vorgeschrieben.

Muss die Gastkatze geimpft sein?

Katzenpensionen verlangen fast immer einen gültigen Impfausweis gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und meist Leukose. Wenn bei dir eigene Katzen leben, verlang den Impfausweis vor der Buchung.

Was verdient man, wenn man Katzen bei sich betreut?

Du legst deinen Preis pro Nacht selbst fest und behältst bis zu 90 % jeder Buchung. Zum Vergleich: Katzenpensionen in der Region Zürich verlangen CHF 19 bis 50 pro Nacht und Katze, je nach Zimmer (veröffentlichte Tarife, geprüft im Oktober 2026).

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