Was das Gesetz sagt
§ 833 BGB regelt die Haftung des Tierhalters. Wird durch ein Tier „ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt“, ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Wer das Tier hält, ist in der Regel auch bei kurzer Fremdbetreuung weiterhin Halter.
§ 834 BGB gilt für den Tieraufseher: „Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich“. Die Verantwortlichkeit entfällt, wenn der Aufseher „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ beobachtet hat oder der Schaden auch dann entstanden wäre. Ein Hundesitter mit einem Vertrag kann also selbst in der Pflicht stehen.
Wie das im Einzelfall ausgeht, hängt von den Umständen ab und kann nur ein Gericht oder eine Rechtsberatung beantworten. Dieser Beitrag erklärt, was du vorher klären kannst, damit es gar nicht so weit kommt.
Warum ein Haftungsausschluss nicht alles abdeckt
Viele suchen nach einem „Haftungsausschluss für Hundesitter“. Das Gesetz setzt dem Grenzen. Nach § 276 Absatz 3 BGB kann „die Haftung wegen Vorsatzes“ dem Schuldner „nicht im Voraus erlassen werden“. In vorformulierten Bedingungen sind außerdem nach § 309 Nr. 7 BGB Haftungsausschlüsse unwirksam, wenn es um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit durch fahrlässige Pflichtverletzung geht, und bei grober Fahrlässigkeit für sonstige Schäden. Ein pauschaler Satz wie „Der Sitter haftet für nichts“ trägt also nicht weit. Setz stattdessen auf klare Absprachen.
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Was in eine Absprache gehört
Ein Vertrag muss nicht lang sein. Wichtig ist, dass beide Seiten dasselbe verstehen. Das gehört hinein:
- Namen und Kontaktdaten von dir und dem Sitter, plus eine Notfallnummer
- Zeitraum der Betreuung mit Übergabe und Rückgabe
- Leistung: Gassirunden, Fütterung, Übernachtung, Hausbesuche, und wie oft
- Preis, Zahlungsweg und was bei kurzfristiger Absage gilt
- Gesundheit deines Hundes: Impfungen, Medikamente, Vorerkrankungen, Tierarztpraxis
- Verhalten: Leinenpflicht, Kontakt zu fremden Hunden, Ängste, ob er zieht oder abhaut
- Wer bei einem Tierarztbesuch entscheidet und bis zu welchem Betrag der Sitter handeln darf
- Was passiert, wenn dein Hund jemanden verletzt oder etwas kaputt macht, und welche Versicherung dann angefragt wird
- Ob der Sitter Fotos oder Updates schickt
Ist dein Hund versichert?
Ob eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Schäden durch deinen Hund bei einer Betreuung durch Dritte abdeckt, steht in deinem Vertrag. Frag deine Versicherung, bevor du den Sitter beauftragst, und frag den Sitter, ob er eine eigene Versicherung hat. Der Petme Schutzplan ist keine Haftpflichtversicherung. Er bietet bis zu 20.000 € für erstattungsfähige Tierarztkosten des betreuten Tieres.
Und wenn nichts passiert?
Dann hast du einen Sitter, der weiß, was er tun soll, und einen Hund, der gut betreut ist. Genau dafür ist die Absprache da. Bei der Buchung über Petme legst du Zeitraum, Leistung und Preis in der Anfrage fest und besprichst alles Weitere im Chat. Wie du einen Sitter findest, steht im Ratgeber Hundesitter finden. Preise findest du im Beitrag Hundesitter Kosten.
Häufige Fragen
Haftet der Hundesitter oder der Halter, wenn der Hund etwas anrichtet?
Beide können haften. Nach § 833 BGB ist der Halter zum Schadensersatz verpflichtet. Nach § 834 BGB ist auch verantwortlich, wer die Aufsicht „durch Vertrag“ übernimmt, außer er hat die erforderliche Sorgfalt beachtet. Wie der Einzelfall ausgeht, entscheidet im Streit ein Gericht.
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag mit dem Hundesitter?
In den hier zitierten Paragrafen steht keine Formvorschrift. Schriftlich ist es trotzdem besser, weil beide dann nachlesen können, was vereinbart war. Eine kurze Liste mit Zeitraum, Leistung, Preis und Notfallnummer reicht für den Anfang.
Kann ich die Haftung des Hundesitters ausschließen?
Nur eingeschränkt. Nach § 276 Absatz 3 BGB kann die Haftung für Vorsatz nicht im Voraus erlassen werden. In vorformulierten Bedingungen sind Ausschlüsse für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit durch Fahrlässigkeit nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam. Ein pauschaler Ausschluss ist deshalb riskant.
Was gehört in eine Hundesitter Vorlage?
Kontaktdaten, Zeitraum, Leistung, Preis, Gesundheitsangaben deines Hundes, Verhaltensregeln, Tierarzt und Notfallnummer, und eine Regel für Schäden. Die Liste in diesem Beitrag kannst du als Gerüst nehmen. Für rechtlich verbindliche Formulierungen frag eine Beratung.
Deckt der Petme Schutzplan Haftpflichtschäden ab?
Nein. Der Schutzplan bietet bis zu 20.000 € für erstattungsfähige Tierarztkosten des betreuten Tieres. Für Schäden, die dein Hund bei Dritten anrichtet, ist deine Tierhalter-Haftpflicht der richtige Ansprechpartner.




